Johannes Scharrer Realschule
91217 Hersbruck

Aufgaben des Elternbeirats

Der Elternbeirat - eine Einrichtung zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
So lautet die amtliche Beschreibung in der Realschulordnung. Für viele Schüler und manche Eltern mag das etwas seltsam klingen. Schließlich besteht der EB aus Menschen und nicht aus Möbelstücken.
Trotzdem bringt diese Beschreibung ganz gut auf den Punkt, was wir so machen:


Der § 98 der Realschulordnung legt fest, dass die Zustimmung des EB erforderlich ist für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen oder Lehr- und Studienfahrten.
Außerdem ist dort aufgeführt, worauf sich die Wünsche, Anregungen und Vorschläge des EB insbesondere beziehen:


Nach Art. 66 des Bayerischen Gesetzes über Erziehung und Unterrichtswesen (BayEUG) ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirates (EB) zu wählen. Er hat mindestens 5 und höchstens 12 Mitglieder. An unserer Schule sind es 12. Die Amtszeit des EB beträgt 2 Jahre. Im Schuljahr 2010/2011 stehen somit wieder Wahlen an.
Ob Anregung, Unterstützung oder Vermittlung – es gibt immer etwas zu tun!
Die Praxis zeigt, dass die Erwartungen von Schülern, Lehrern und Eltern nicht immer leicht auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind.
Der EB sieht sich hier in einer vermittelnden Rolle, in der er vermutlich nicht allen Erwartungen gerecht werden kann, aber immer versucht, ein gemeinsames Bestreben nach positiven Lösungen zu fördern.
Nicht alles klappt auf Anhieb. Umso größer ist die Freude, wenn engagierter Einsatz zum Erfolg führt.